Haushalt & Finanzen

Der Beschluss des Haushaltes, also die Finanzplanung der Kommune, gilt als „das Königsrecht“ des Gemeinderats. In Friedrichshafen besteht neben dem städtischen Haushalt ein separater Haushalt für die Zeppelin-Stiftung.
Schlossbrücke bei Nacht

Wenn der Gemeinderat über die jeweilige Haushaltssatzung beschlossen hat, muss das Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsicht üblicherweise noch einzelne Teile dieser Satzung genehmigen und insgesamt die Gesetzmäßigkeit bestätigen. Sobald die Bestätigung vorliegt, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung durch die Stadt. Die Rechtskraft der Haushaltssatzung tritt dann nach Ablauf der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Auslegungsfrist rückwirkend zum 1. Januar ein.

Seit 2019 wird das Haushaltswesen von Stadt und Zeppelin-Stiftung nach kommunal-doppischen Regeln geführt. Ebenso wie die kaufmännische Doppik, das Rechnungswesen mit doppelter Buchführung gibt sie einen genaueren Überblick über das vorhandene Vermögen, die Schulden sowie über die laufenden Aufwendungen und Erträge unserer kommunalen Leistungen. Besonders für die Bürgerinnen und Bürger, soll das doppische Haushalts- und Rechnungswesen deutliche Vorteile bringen: eine bessere Transparenz und vor allem Generationengerechtigkeit. Im Mittelpunkt stehen nun im Wesentlichen die drei Komponenten Ergebnishaushalt (ähnlich der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung), Finanzhaushalt als Liquiditätsrechnung und Bilanz.

Zum besseren Verständnis des Haushalts dienen die jeweiligen Vorberichte und Produktübersichten im Haushaltsplan für die Stadt (Band I) und die Zeppelin-Stiftung (Band II).

Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 am 19. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Näheres ist in den Sitzungsunterlagen dargestellt.

Der Doppelhaushaltsplan 2023/2024 für den städt. Haushalt (Band I) sowie für den der Zeppelin-Stiftung (Band II) stehen mit allen Bestandteilen und Anlagen außerdem zum Download bereit.

Hinweis: Die Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Falls Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an , Tel. 07541 203-1200.

Hebesätze der Stadt Friedrichshafen

Die Steuersätze (Hebesätze) sind wie folgt festgesetzt:

  1. Für die Grundsteuer
    a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
        (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
    b) für die Grundstücke
        (Grundsteuer B) auf 340 v. H.
        der Steuermessbeträge.
  2. Für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
    der Steuermessbeträge.

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Abteilung Haushalt und Finanzwirtschaft
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-1212
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